Beitrags-, Gebühren- und Aufwandsentschädigungsordnung
in der Fassung der 24. Änderung (Auszug)
§ 1 Der Verein führt sein Konto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
Konto Nr.: 367 20 20 906
BLZ: 1605 0000
IBAN: DE49160500003672020906
BIC: WELADED1PMB
§ 2 Der einmalige Aufnahmebetrag beträgt 25,00 € und ist mit dem Aufnahmeantrag in bar abzugeben.
§ 3 Folgende Monatsbeiträge sind zu entrichten:
- Mitglieder 5 – 13 Jahre: 25,00 €
- Mitglieder 14 – 17 Jahre: 35,00 €
- Mitglieder ab 18 Jahre: 45,00 €
- Mitglieder Sparte Badminton: 20,00 €
- Mitglieder Sparte Schach: 15,00 €
- Mitglieder Best Ager+: 25,00 €
Die Beitragszahlung erfolgt monatlich bis spätestens 15. des Monats.
Im Einzelfall kann der Vorstand auf glaubhaft gemachten Antrag eines Mitglieds, z. B. wegen sozialer Schwierigkeiten, einen individuellen Mitgliedsbeitrag festlegen.
§ 4 …
§ 5 Beitragspflichtige Mitglieder erhalten für erbrachte vereinsnützige Stunden eine Beitragsrückzahlung in Höhe von 5,00 €/Stunde. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im 1. Quartal des Folgejahres, sofern es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereines zulassen.
§ 6 Im Falle der überfälligen Beitragszahlung wird mit jeder schriftlichen Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
§ 7 - 11 …
Diese Beitrags-, Gebühren- und Aufwandsentschädigungsordnung in der Fassung der 24. Änderung wurde durch den Vorstand beschlossen.
Die Beitrags-, Gebühren- und Aufwandsentschädigungsordnung in der Fassung der 24. Änderung tritt zum 01.09.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags-, Gebühren- und Aufwandsentschädigungs-ordnung in der Fassung der 23. Änderung vom 01.05.2026 außer Kraft.
Die vollständige Beitrags-, Gebühren- und Aufwandsentschädigungsordnung in der Fassung der 24. Änderung wird auf Anforderung gemailt.

